Gesundheits- und Kinderkrankenpflege versteht sich als ein selbstständiges, selbst definiertes und in sich breit gefächertes Pflegeberufsfeld mit eigenem Kompetenz-, Qualitäts- und Dienstleistungsprofil. Charakteristisch für die kinderkrankenpflegerische Praxis ist die Komplexität der pflegerischen Beziehung: Unterstützung der Selbstpflegekompetenz, Anleitung und Beratung von Betroffenen und Angehörigen.
Der Vorstand, die regionalen Arbeitskreise und die Delegierten des Berufsverbandes der Kinderkrankenpflege Deutschland setzen sich ein
+ Für eine Gesundheits- und Kinderkrankenpflege, die geprägt ist durch differenzierte Kompetenz, verantwortliches Handeln und Fürsorge von
- Früh- und Neugeborenen
- gesunden, akut und chronisch kranken Kindern sowie Jugendlichen
- Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen
sowie deren Eltern, Angehörigen und Betreuungspersonen
+ Für eine Gesundheits- und Kinderkrankenpflege, die zunehmend der Gesundheitsvorsorge und Gesundheitsförderung von Kindern und Jugendlichen dient
+ Für ein selbstständiges, selbst definiertes und in sich breit gefächertes Pflegeberufsfeld mit eigenem Kompetenz-, Qualitäts- und Dienstleistungsprofil
+ Für die Erhaltung unserer eigenständigen Berufsbezeichnung als Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in
+ Für eine integrative Ausbildung mit Erhaltung der eigenständigen Schwerpunkte in der Gesundheits- und Krankenpflege sowie in der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege
+ Für jede einzelne Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin, jeden einzelnen Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger in den Kliniken und in außerklinischen Arbeitsbereichen
+ Für erweiterte sowie neue Handlungs- und Aufgabenfelder in der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege, basierend sowohl auf aktuellen und künftigen Anforderungen der Gesundheits- und Sozialpolitik als auch den Schnittstellen zwischen professioneller und Laienpflege.