Die Länderdelegierten vertreten im Auftrag des BeKD e.V. die Interessen der Profession Gesundheits- und Kinderkrankenpflege in verschiedenen politischen Gremien eines Bundeslandes, beispielsweise in den Landespflegeräten oder im Deutschen Pflegerat. Aber auch in Verbänden, die sich als Lobby für Kinderrechte verstehen oder für das Recht auf pflegerische Beratung und Betreuung für Familien mit chronisch kranken Kindern einstehen, sind Kolleginnen delegiert. Aufgrund ihrer Expertise liefern sie Argumente für wichtige Entscheidungen, wenn Rahmenbedingungen für professionelle Strukturen in den einzelnen Bundesländern geschaffen werden sollen: bei der Einrichtung von Pflegestützpunkten oder bei der Vernetzung von Unterstützungsangeboten im Rahmen der „Frühen Hilfen“, zum Beispiel. Sie sorgen mit dafür, dass Gesundheits- und Kinderkrankenpflege als wichtige Ressource im Gesundheitswesen wahrgenommen wird.
Die spezifischen Kompetenzen der jeweiligen Delegierten sucht der BeKD-Vorstand in den entsprechenden Gremien einzusetzen. Deren Einfluss ist auch abhängig davon, ob ihnen lediglich ein Teilnahmerecht gewährt wird oder ob sie stimmberechtigt sind.
Einmal im Jahr trifft sich der Vorstand mit den Arbeitskreisleitern und Delegierten zum Informationsaustausch und um Ziele und Arbeitsweisen zu überprüfen bzw. neu festzulegen.
Darüber hinaus sind einzelne Vorstandsmitglieder jederzeit direkte Ansprechpartnerinnen für die Arbeitskreise und Delegierten.
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