P R E S S E M I T T E I L U N G
20 Jahre
UN-Kinderrechtskonvention: Kranke Kinder im Abseits
Hannover, 19. November 2009
Artikel 24 der
UN-Kinderrechtskonvention widmet sich der Gesundheitsvorsorge. Die Umsetzung
ist unzureichend, stellt der Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland e.V.
fest.
„Selbst in unserem relativ
reichen Deutschland ist Gesundheitsvorsorge nur mit viel Mühe für alle Kinder
und Jugendliche durchzusetzen“, verweist Elfriede Zoller, Vorsitzende des BeKD,
auf die entsprechenden Vorgaben aus Artikel 24 der UN-Kinderrechtskonvention.
Erkenntnisse, dass
zahlreiche der sogenannten Zivilisationskrankheiten ihren Ursprung bereits im
Kindes- und Jugendalter haben, seien im jüngsten Kinder- und Jugendbericht der
Bundesregierung umfassend dokumentiert worden. Auch die wirtschaftliche
Notwendigkeit, später drohende Kosten im Gesundheitssystem möglichst frühzeitig
zu vermeiden, werde verbal anerkannt. „Wir begrüßen auch ausdrücklich die Ansätze,
bestehende Angebote zur Prävention und Gesundheitsförderung, zu vernetzen“,
betont Zoller. „Allerdings müssen die Verantwortlichen in Politik und in den
Verbänden einsehen, dass wirksame Gesundheitsförderung für alle Kinder
und Jugendliche ohne den Einsatz von entsprechenden Fachkräften und ohne
dauerhafte finanzielle Ausstattung nicht zu leisten ist.“
Vorstandskollegin, Christa
Wollstädter, die für den Berufsverband in der Koordinierungsgruppe der
„National Coalition“ zur Umsetzung der Kinderrechtskonvention und im
Themennetzwerk Kindergesundheit mitarbeitet, ergänzt die Kritik. Insbesondere
die fachgerechte Versorgung von chronisch kranken und von Kindern mit
Behinderungen sei häufig nur unter Ausschöpfung aller juristischen
Möglichkeiten der Sozialgesetzgebung möglich. „Es gibt zu wenige Anlaufstellen
für Eltern und Betreuungspersonen, die durch den Dschungel der Gesetze und
Verordnungen leiten, damit Kinder und Jugendliche das erhalten, was ihnen von
Rechts wegen zusteht.“ Abhilfe könnte durch die Erweiterung des
Beratungsangebots in den vielerorts bereits bestehenden
Pflegestützpunkten geschaffen werden: Sie müssten durch Fachkräfte der
Gesundheits- und Kinderkrankenpflege ergänzt werden.
Elfriede Zoller, Vorsitzende
des BeKD e.V.