“Integrativ
ausbilden
–
Expertentum sichern !“
Positionspapier
Zur Realisierung der
integrativen Pflegeausbildung
aus der Sicht der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege
Die Inhalte dieses Papiers wurden in
mehreren Werkstattgesprächen in Hannover
von Lehrerinnen für Kinderkrankenpflege aus ganz Deutschland
im Auftrag des BeKD e.V.
unter Leitung von
Die wissenschaftliche Begleitung
erfolgte durch
Dr.
Die redaktionelle Überarbeitung
erfolgte durch
Frauke Leupold, Dipl. Pflegepäd. (FH),
Hannover.
Hannover,
15. März 2005
Die Teilnehmerinnen der Arbeitsgruppe
waren (in alphabetischer Reihenfolge):
·
Auchter-Denker, Sigrid Heidelberg
·
Gehrke, Ulrika Rostock
·
Hintze, Andrea Flensburg
·
Dr. Holoch, Elisabeth Stuttgart
·
Kollie, Ulrike Datteln
·
Lautz, Ingrid Bethel/Bielefeld
·
Leupold, Frauke Hannover
·
Maier, Christine Freiburg
·
Marx, Sabine Hannover
·
·
Stoll, Monika Bad
Mergentheim
·
Strüwe, Freya Osnabrück
·
Tschirch, Annette Berlin
·
Zoller, Elfriede Stuttgart
Inhaltsübersicht
III. Thesen zur integrativen Ausbildung
in der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege
IV. Erläuterungen zu den Thesen
Die Ausbildung in der Kranken- und
Kinderkrankenpflege ist durch die veränderten Aufgaben für und die
Anforderungen an die berufliche Pflege reformbedürftig geworden.
Der Gesetzgeber hat dieses erkannt und führt mit den
Verbänden der beruflichen Pflege eine intensive Diskussion über eine
Novellierung des Krankenpflegegesetzes (KrPflG).
Diese berufspolitische Diskussion war von vielen
Seiten darauf ausgerichtet, auch in Deutschland eine generalistische Ausbildung
zu etablieren und die eigenständige Grundausbildung in der Kinderkrankenpflege
abzuschaffen. Durch die Aktivitäten des Berufsverbandes Kinderkrankenpflege
Deutschland e.V. (BeKD e.V.) und seiner Unterstützer konnte der eigenständige
Berufsabschluss „Gesundheits- und Kinderkrankenpflege“ erhalten bleiben.
Ergebnis ist das
Krankenpflegegesetz mit Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (KrPflAPrV) vom
16.07.2003, das am 1.01.2004 in Kraft getreten ist.
Das novellierte Gesetz
spricht sich eindeutig für eine integrative Ausbildung mit Erhaltung der eigenständigen
Schwerpunkte in der Gesundheits- und Krankenpflege und in der Gesundheits- und
Kinderkrankenpflege aus. Die eigenständige Berufsbezeichnung in der
Gesundheits- und Kinderkrankenpflege ist weiterhin gesetzlich geschützt.
Trotz dieser Erfolge gibt
es vor Ort Schwierigkeiten bei der Umsetzung der neuen Bestimmungen. Es besteht
die Gefahr, dass aufgrund verschiedener Probleme – inhaltlich-struktureller und
curricular-pädagogischer Art – die Qualität der Ausbildung und die Expertise in
der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege verloren gehen.
Bundesweit werden die
Vorgaben des Krankenpflegegesetzes von 2003 sehr heterogen umgesetzt. Die
Lehrenden machen unterschiedliche Erfahrungen bezüglich der Bewahrung der
Autonomie der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege in den verschiedenen
Ausbildungsstätten. Durch die Vielfalt von uneinheitlichen, z. T.
widersprüchlichen Regelungen bzw. fehlenden Ausführungsbestimmungen werden die
Schülerinnen und Schüler und die Lehrerinnen und Lehrer an den Schulen
erheblich verunsichert.
Das Positionspapier des
BeKD e.V. soll für die Kolleginnen und Kollegen
in den Schulen der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege eine Argumentations-
und Arbeitshilfe sein.
Nach einem Überblick zur
Gesetzgebung werden die Thesen des Berufsverbands zur integrativen Ausbildung
in der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege vorgestellt und anschließend
detailliert erörtert. Den Abschluss
bilden die Schlussfolgerungen für die Umsetzung in die Praxis.
Die wesentlichen
Änderungen im Krankenpflegegesetz und in der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung
werden kurz erläutert, denn sie sind für die Pflegeausbildung im Allgemeinen
und für die Kinderkrankenpflegeausbildung im Besonderen von großer Bedeutung.
In der Erörterung der Thesen wird die Relevanz dieser Änderungen speziell für
die Gesundheits- und Kinderkrankenpflege deutlich.
Ausbildungsziele
Im Gesetz ist das
Ausbildungsziel (§ 3 KrPflG) verändert und den neuen Erwartungen und Anforderungen
an die berufliche Pflege angepasst worden:
-
Erstmals wurden „eigenverantwortliche
Aufgaben“ der Pflege formuliert und gegenüber „mitverantwortlich“ und
„interdisziplinär“ zu erfüllenden Aufgaben abgegrenzt. Der beruflichen Pflege
wird damit ein Aufgabenbereich eigenverantwortlich übertragen und das
entsprechende Expertenwissen zugesprochen. Unter anderem fällt in diesen
Aufgabenbereich die Zuständigkeit für den gesamten Pflegeprozess (von der
Erhebung und Feststellung des Pflegebedarfs bis zur Evaluation und Qualitätssicherung
der Pflege)
-
Das Spektrum pflegerischer Tätigkeiten wurde
explizit auf präventive, rehabilitative und palliative Aufgaben ausgeweitet.
-
Erstmals sind Beratung und Anleitung der
Empfänger von Pflege und ihrer Bezugspersonen ausdrücklich als pflegerische
Aufgaben benannt.
Berufsbezeichnung
Die „Gesundheits- und
Kinderkrankenpflegerin“ / der „Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger“ wurde als
neue Berufsbezeichnung eingeführt, um die zunehmende Bedeutung der Gesundheitsförderung
und Prävention im Berufsbild zu unterstreichen.
Ausbildungsstrukturen
und -inhalte
Durch
die klarere Definition und Erweiterung des pflegerischen Aufgabenfeldes ist
eine Veränderung von Strukturen und Inhalten in den pflegerischen Ausbildungen
notwendig geworden und im Gesetz verankert.
-
Die traditionellen Fächer sind zugunsten von
Themenbereichen und Orientierung an beruflichen Handlungsfeldern aufgegeben
worden.
-
Alle Ausbildungsinhalte müssen auf
wissenschaftlichen Erkenntnissen basieren. Im Gesetz werden als Grundlage
pflegewissenschaftliche, pflegetheoretische und pflegerelevante Erkenntnisse
der Bezugswissenschaften benannt, d.h. die Disziplin Pflege steht im
Mittelpunkt.
Inhaltlich-strukturelle Thesen
Curricular-pädagogische Thesen
1.
Die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben erfordert die
Bildung von Ausbildungsschwerpunkten in der Gesundheits- und
Kinderkrankenpflege zur Sicherung der intendierten Ziele
Die Finanzierung der pflegerischen Ausbildung ist
derzeit nicht befriedigend gelöst. Diese Tatsache hat zu einer erheblichen Verunsicherung und zu
einem Abbau von Ausbildungsplätzen – insbesondere in der Gesundheits- und
Kinderkrankenpflege - geführt. Die Dimension dieses Abbaus ist schwer in Zahlen
zu fassen, da kaum verlässliche Erhebungen vorliegen.[1] [2] [3]
Eine Schwerpunktbildung sowohl in der Gesundheits-
und Kinderkrankenpflege als auch in der Gesundheits- und Krankenpflege ist aber
gesetzlich vorgeschrieben. Damit verbundene Entscheidungen werden oftmals
vorrangig unter ökonomischen und nicht unter curricular-pädagogischen
Gesichtspunkten getroffen. Das bedeutet, dass die vom Gesetzgeber
intendierten Ziele nicht erreicht werden. Um eine Schwerpunktbildung zu
realisieren, müssen die dafür notwendigen materiellen und personellen
Bedingungen gegeben sein[4].
Eine Lösung der finanziellen Probleme darf nicht auf
Kosten der Ausbildungsplätze im Bereich der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege
gehen. Sie kann nur
erreicht werden über Verhandlungen zwischen Gesetzgeber und Kostenträgern. Die
ursprünglich geplante Umlagefinanzierung würde die Ausbildungsträger entlasten.
2. Gesunde und
kranke Kinder und Jugendliche sowie Kinder und Jugendliche mit Behinderungen und ihre
Familien haben ein Recht auf fachkompetente, ihrem spezifischen Bedarf
entsprechende pflegerische Dienstleistungsangebote im Rahmen ambulanter,
teilstationärer und stationärer Betreuung.
Die Lebensbedingungen von Kindern und Jugendlichen sowie die Frage nach der angemessenen Unterstützung und
Förderung von Kindern und Jugendlichen ist in der jüngsten Zeit – insbesondere
im Zusammenhang mit den Ergebnissen der PISA-Studie – wieder mehr in das
öffentliche Bewußtsein gerückt. Zu dieser Unterstützung und Förderung gehört
auch die fachkompetente Betreuung durch die berufliche Pflege. Deshalb hat der
Gesetzgeber die spezielle Ausbildung in der Gesundheits- und
Kinderkrankenpflege erhalten und festgeschrieben.
Unterstützt wird
diese These durch den Weltärztebund, der in
seiner “World Medical Association Declaration of Ottawa on the Rights of the
Child to Health Care” 1998 feststellt: „6.
Physicians and others providing health care to children should have the special
training and skills necessary to enable them to respond appropriately to the
medical, physical, emotional and developmental needs of children and their
families.“[5]
3. Die
Gesundheits- und Kinderkrankenpflege betrachtet den gemeinsamen Gegenstand der
Pflege unter dem spezifischen Blickwinkel des Pflegebedarfs von Kindern,
Jugendlichen und ihren Eltern bzw. Bezugspersonen.
Generell
ist davon auszugehen, dass es einen einheitlichen Gegenstand der Disziplin
Pflege und einen gemeinsamen Auftrag der Pflegeberufe gibt.
Pflege
als berufliche Dienstleistung ist zuständig für die Bearbeitung eines
individuell und gesellschaftlich immer bedeutsamer werdenden Problems, nämlich
dem der Pflegebedürftigkeit. „Berufliche
Pflege hat sich den folgenden drei zentralen Aufgaben zu stellen:
Pflegebedürftigkeit zu vermeiden, Pflegebedürftigkeit zu überwinden und
Menschen bei langfristiger, unvermeidbarer Pflegebedürftigkeit zu unterstützen,
zu fördern und human zu begleiten.“ (Kerngruppe Curriculum 2003, S.6).
Gesundheits- und
Kinderkrankenpflege definiert sich als eine spezielle, selbständige,
pflegerische Disziplin. Sie umfaßt die Betreuung gesunder, akut und chronisch
kranker Kinder sowie von Kindern mit Behinderungen.
Dieser spezielle berufliche
Auftrag erfordert spezielle berufliche Kompetenzen. Gegenstand der Gesundheits-
und Kinderkrankenpflege ist das Handeln und Handlungsvermögen von gesunden und
kranken Kindern und Jugendlichen sowie Kindern und Jugendlichen mit
Behinderungen und ihren Eltern bzw. Bezugspersonen in Bezug zu Fragen der
Gesundheit. Die Fähigkeit der Eltern bzw. Bezugspersonen, das für den
Gesundheitszustand des Kindes notwendige Maß sowie die Qualität an Fürsorge
aufzubringen, gehört ebenfalls dazu.
Die Menschen im Fokus der
Gesundheits- und Kinderkrankenpflege sind das Kind und seine Eltern. Der
Begriff „Kind“ schließt dabei - vom Frühgeborenen bis zum Jugendlichen - alle
Menschen von 0 bis 18 Jahren ein. Der Begriff „Eltern“ benennt die Personen,
die die „elterliche Sorge“ im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ausüben
oder im Sinne der elterlichen Fürsorgepflicht die Betreuung des Kindes
übernehmen.
Kinder und Jugendliche
benötigen Unterstützung bei der Bewältigung ihrer spezifischen
Entwicklungsaufgaben. Die Entwicklung steht im Mittelpunkt: sie kann Ursache
für Pflegebedürftigkeit sein und gleichzeitig hat die Qualität beruflich
pflegerischen Handelns einen entscheidenden Einfluss auf den weiteren
Entwicklungsprozess. Die speziellen Erfordernisse lassen sich durch die
Besonderheiten des Kindes- und Jugendalters untermauern (vgl. Berufsverband der
Kinderkrankenschwestern und Kinderkrankenpfleger e.V. 1998, 2001):
-
die Entwicklung des Kindes und Jugendlichen
-
die körperliche und psychische
Verletzlichkeit
-
die unabdingbare Abhängigkeit von einem
sozialen Bezugssystem.
4. Die
Expertise der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege im Bereich der Prävention
und Gesundheitsförderung zahlt sich langfristig aus, auch wenn sie sich kurzfristig nicht immer rechnet.
Die gesundheitliche,
gesellschaftliche und politische Bedeutung der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege
hat der BekD e. V. in seinen Statements und Veröffentlichungen schon
vielfach beleuchtet. Sie wird im Bereich der Gesundheitsförderung und
Prävention durch aktuelle Untersuchungen und Veröffentlichungen[6]
untermauert.
Z.B. stellen Bründel/Hurrelmann
(1996, S.262) fest, dass der „relativ
gute Gesundheitszustand von Kindern die Gefahr [birgt], die Gesundheitsrisiken
zu übersehen, die sich gerade in den ersten Lebensabschnitten ergeben. Die
Veränderung des Krankheitsspektrums, also das Zurückdrängen der
akut-infektiösen und die Zunahme der chronisch-degenerativen Krankheiten,
betrifft auch das Kindheitsalter. Zu oft wird übersehen, daß die wichtigsten
chronischen Krankheiten, die heute das Erwachsenenleben bedrohen, ihren
Ausgangspunkt im Kindesalter haben. Hier ist in erster Linie an Schädigungen
des Herz-Kreislauf-Systems zu denken, aber auch an Krebskrankheiten, andere
organische Schäden und psychosoziale Beeinträchtigungen.“ (vgl. auch RKI
2004a, S.12)
Auch das vom
Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung initiierte Forum
Gesundheitsziele macht deutlich, dass „Kinder
und Jugendliche eine Bevölkerungsgruppe dar[stellen], bei der
gesundheitsförderliche Verhaltensweisen entscheidend geprägt werden und der
Aufbau von Gesundheitsressourcen für das spätere Gesundheits- und
Krankheitsverhalten eine wichtige Rolle spielt. … Obwohl die Krankheitslast in
dieser Altersgruppe vergleichsweise geringer ist als im höheren Lebensalter,
etablieren sich langfristig wirksame Gesundheitsrisiken bereits bei Kindern und
Jugendlichen. … Maßnahmen zu Verbesserungen der gesundheitlichen Lage und des
Gesundheitsverhaltens von Kindern und Jugendlichen, die in den Lebensumfeldern
Kindertagesstätten, Schulen und der Familie ansetzen, könnten annähernd ein Fünftel[7]
der Bevölkerung Deutschlands betreffen. …Die Themen Bewegung, Ernährung und
Stress beeinflussen auch die kindliche Gesundheit in besonderer Weise. Sie
wirken sich langfristig aus und haben mit dem Auftreten von so genannten
Zivilisationskrankheiten im späteren Alter zu tun. Insbesondere
Herz-Kreislauf-Krankheiten und bösartige Neubildungen sind die wichtigsten
Ursachen für vorzeitige Sterblichkeit in Deutschland. Deren Risiken wie
Übergewicht, Bluthochdruck, Bewegungsmangel und Zigarettenrauchen gehen häufig
auf Fehlentwicklungen im Kindes- und Jugendalter zurück. … Die Herausbildung
gesundheitsfördernder bzw. -riskanter Verhaltensweisen beginnt frühzeitig in
der Kindheit und Jugend und steht in engem Zusammenhang mit Problemen der
Sozialisation.“ (Forum Gesundheitsziele 2003, S.132f.)
Die Investitionen im
Kindesalter machen sich volkswirtschaftlich im Erwachsenenalter vielfach
bezahlt und unterstützen die aktuellen Bemühungen der Bundesregierung um die
Etablierung von Präventionsprogrammen mit dem Ziel, Krankheitskosten
einzusparen und die sozialen Sicherungssysteme zu stabilisieren.
5. Für die
Unterstützung und Förderung der elterlichen Kompetenz bezüglich der
Gesunderhaltung ihrer Kinder gewinnt die Gesundheits- und
Kinderkrankenpflegerische Expertise zunehmend an Bedeutung.
Die demografische
Entwicklung mit sinkenden Geburten- und Kinderzahlen erscheint auf den ersten
Blick ungünstig für die Weiterentwicklung der Gesundheits- und
Kinderkrankenpflege.
Dieser quantitative
Blickwinkel ist aber zu eng, denn dabei wird die
Situation der Kinder in Deutschland nicht erfasst[8].
Der Bedarf an sozialen Unterstützungssystemen und Beratungsleistungen ist aus
folgenden Gründen angestiegen:
Veränderung der familiären
Lebensformen
„Frauen sind vermehrt berufstätig, bekommen immer später Kinder, die
Familiengröße hat abgenommen, und es gibt viele Alleinerziehende. Auch beteiligen
sich Mütter zunehmend mehr am Erwerbsleben, wodurch der Bedarf an
Kinderbetreuungsmöglichkeiten steigt.“ (RKI 2004a, S.24)
Diese Feststellung
gewinnt an Bedeutung, wenn man berücksichtigt, dass die Entwicklung von Kindern
und Jugendlichen durch folgende Faktoren beeinflusst wird:
-
die Familie
-
das soziale Umfeld
-
die Umweltbedingungen.
Mit dieser Entwicklung
eng verbunden ist die Erhaltung und Förderung der Gesundheit.
Veränderung der sozialen
Rahmenbedingungen
Auch die soziale Lage von
Kindern und Jugendlichen verändert sich. Die Zahlen sozial bedürftiger Kinder
und Jugendlicher ohne Schulabschluss und Arbeit steigen (vgl. RKI 2004a, S.24)[9].
In diesem Zusammenhang
müssen auch die institutionellen Rahmenbedingungen der Gesundheitsversorgung
und die Folgen von Armut von Kindern und Jugendlichen gesehen werden (vgl. RKI
2004a, S.13; BMFSFJ 2005; Bundesregierung 2005).
„In Deutschland ist mit dem Reichtum auch die Armut gewachsen.
Sozialhilfebedürftigkeit und verdeckte Armut haben stark zugenommen (vgl.
Robert Bosch Stiftung 2000, S.176f.). Zugleich besteht die eindeutige Tendenz,
die gesundheitliche Versorgung der Bevölkerung nach monetären Prinzipien zu
organisieren. Politisch diskutiert wird weitaus seltener die ethische
Perspektive, nämlich die Verantwortung der Gesellschaft auch für ihre schwachen
Mitglieder und deren Grundrecht auf die Güter der Gesundheitsversorgung. Von
Armut bedroht sind heute v. a. Kinder, Jugendliche, deren Familien,
Alleinerziehende, Frauen und ausländische Mitbürgerinnen (vgl. ISS 1998). Arm
zu sein beinhaltet immer auch ein erhöhtes Krankheitsrisiko und die Gefahr, an
den Leistungen des Gesundheitswesens nicht in ausreichendem Maße partizipieren
zu können.“ (Kerngruppe Curriculum 2003, S.13)
Wandel des
Krankheitsspektrums
Auch das Krankheitsspektrum hat sich gewandelt –
mehr chronische[10]
und psychosomatische Erkrankungen und Behinderungen[11] stellen
neue Anforderungen an die Eltern und die Familie.
Gleichzeitig ist eine regressive Entwicklung der
elterlichen Kompetenz im Umgang mit Gesundheitsfragen von Kindern und Jugendlichen
zum Beispiel bei der Ernährung, der Körperpflege, im Umgang mit kleinen
Verletzungen u. a. m.[12] zu beobachten. In der
folgenden Abbildung wird dargestellt, durch welche Einflussfaktoren die
Anforderungen an die Kompetenz der Eltern steigen, wie gleichzeitig aber durch
weitere Einflussfaktoren die Entwicklung und Stabilität der elterlichen
Kompetenz beeinträchtigt wird. Weil es hier um Kompetenzen der Eltern im Umgang
mit Fragen der Gesundheit ihres Kindes geht, wird im weiteren Verlauf für die
Bezeichnung der elterlichen Kompetenz der Fachterminus „Dependenzpflege“ und
„Dependenzpflegekompetenz“[13] benutzt.

Abb. 1 (Holoch 2002, S.172)
Holoch (ebd.) erläutert die Abbildung
folgendermaßen: „Im Idealfall ist die Dependenzpflegekompetenz der
Eltern soweit entwickelt und ausreichend stabil, um den Anforderungen, die
durch die Erkrankung eines Kindes entstehen, entsprechen zu können. Allgemein
betrachtet ist aber anzunehmen, dass Faktoren wie beispielsweise das Überleben schwerstbehinderter
Kinder, die mit komplexen medizintechnischen Hilfsmitteln in die häusliche
Betreuung entlassen werden, die Anforderungen an die Dependenzpflege erhöhen.
Gleichzeitig ist anzunehmen, dass sich Faktoren wie die Zunahme der Anzahl an
allein erziehenden Müttern bzw. Vätern oder die abnehmende Tradierung von
Dependenzpflegepraktiken durch Migration u. a. hemmend oder destabilisierend
auf die Entwicklung der Dependenzpflegekompetenz von Eltern auswirken. Dies
führt zu einem Ungleichgewicht zwischen Handlungsanforderungen und Handlungskompetenz.“
Die besondere Bedeutung der „präventiven
Dependenzpflegekompetenz“[14]
zeigt sich in neueren Entwicklungen, wie der wachsenden Zahl übergewichtiger
Kinder[15]
und damit verbunden einer Zunahme des Diabetes mellitus Typ II, dem sog.
„Altersdiabetes“ in immer jüngerem Lebensalter. Die Fähigkeit von Eltern, ihr
Kind zu einer gesunden Lebensweise mit einer ausgewogenen Ernährung und
angemessener Bewegung zu erziehen, scheint erheblich abzunehmen.
Zu den Ursachen und den Möglichkeiten der systematischen Förderung der präventiven Dependenzpflegekompetenz gibt es dringenden Forschungsbedarf von Seiten der Pflegewissenschaft.
Die vom Forum
Gesundheitsziele Deutschland (2002, S.14ff. und 22) exemplarisch genannten und
nachfolgend dargestellten Maßnahmen können aber bereits jetzt durch kompetent
ausgebildete Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen aufgegriffen und
umgesetzt werden:
Im Setting Familie
-
die „Elternkompetenz zu Ernährung“ fördern
-
die „Zahl der stillenden Mütter“ erhöhen
-
„außerfamiliäre Unterstützungssysteme“ ausbauen „(Hotlines, Beratung
etc.)“ und „Elternschulung/-beratung“
anbieten
-
die „Elternkompetenz zu Bewegung“ fördern
-
die „Elternkompetenz zu Stress“ fördern
-
„integrative Angebote für chronisch erkrankte Kinder“ vorlegen, „um Krankheitsbewältigungsstress
zu minimieren“
6. Das vom
Gesetz intendierte Ziel der Integration gilt für beide Pflegeberufe.
Die Organisation der
pflegerischen Ausbildungen ist in den einzelnen Einrichtungen und in den
Bundesländern durch unterschiedlich strikte und teilweise noch nicht vorhandene
Rahmenrichtlinien (vgl. Synopse Deutscher Bildungsrat für Pflegeberufe 2004)
sehr vielfältig.
Es gibt im Bereich der
Gesundheits- und Kinderkrankenpflege folgende Formen:
-
eigenständige Schulen für Gesundheits- und
Kinderkrankenpflege an Kinderkrankenhäusern
-
Schulen für Gesundheits- und
Kinderkrankenpflege an allgemeinen Krankenhäusern mit Kinderkliniken/-abteilungen
als Teil einer Schule für Pflegeberufe mit weiteren Ausbildungszweigen
-
eigenständige Schulen für Gesundheits- und
Kinderkrankenpflege, die in Ausbildungsverbünden mit Schulen für Pflegeberufe
an verschiedenen Krankenhäusern arbeiten
-
Bildungsgänge für Gesundheits- und
Kinderkrankenpflege an beruflichen Schulen bzw. Berufsfachschulen
In den
Ausbildungsverbünden bzw. Schulzentren ist die Stellung der Gesundheits- und
Kinderkrankenpflege unterschiedlich und oft problematisch. Bei Zusammenführung
der einzelnen Ausbildungszweige wird die Schulleitung - begründet durch die
Quantität der Ausbildungsplätze – in den meisten Fällen durch Lehrer/innen der
Gesundheits- und Krankenpflege besetzt. Mitbestimmung über die
Ausbildungsinhalte und Schwerpunktsetzung in der Gesundheits- und
Kinderkrankenpflege setzt aber eine gleichberechtigte Beteiligung an
Entscheidungsprozessen voraus
Abhängig von
Länderregelungen sind die Schulen teilweise verpflichtet in der
Integrationsphase der Ausbildung (i. d. R. 1. und 2. Ausbildungsjahr) in
gemischten Klassen zu unterrichten, d.h. eine den spezifischen Belangen der
Schulen vor Ort entsprechende Gestaltung der Ausbildung wird stark eingeschränkt.
Die Aufsichtsbehörden (z.
B. in Nordrhein-Westfalen) erzwingen durch Auflagen zur Erteilung der
Schulanerkennung Fusionen. Die Behörden sehen die Zulassung von eigenständigen
Krankenpflegeschulen auch ohne Integration der Gesundheits- und
Kinderkrankenpflege „unberührt“, während im Gegensatz
Kinderkrankenpflegeschulen allein zur Fusion gezwungen werden. Hier kann von
Erfüllung der Integrationsziele des Gesetzes keine Rede sein.
7. Integration
heißt, dass der Gegenstand der Pflege neu wahrgenommen wird und die Inhalte zu
etwas Neuem und übergeordneten Ganzen im Sinne einer „Vervollständigung“ des
Pflegeberufes zusammen geführt werden.
Das novellierte
Krankenpflegegesetz ist vielerorts der Anlass zu einer Veränderung der Schulorganisation,
die nicht inhaltlich-qualitativer Art ist, sondern ökonomisch begründet wird[16].
Dies führt sehr häufig zu einer rein additiven Zusammenführung der bisherigen
Ausbildungen und ihrer Inhalte. Fachliche und pädagogische Grundlagen werden im
Rahmen der Integration kaum berücksichtigt.
Im Sinne von
„integrieren“ als „zusammenschließen“ wird „integrative Ausbildung“ als
Verbindung von allgemeinen und speziellen Anteilen verstanden. Dabei bietet die
Integration die Chance zum Erhalt der Schwerpunkte.
Ein gemeinsamer Fundus an
Wissen und Können für alle Pflegeberufe kann und soll nicht negiert werden.
Dieser Fundus wird durch gelungene Integration der beiden Pflegeberufe zu
Gunsten einer differenzierteren und vollständigeren Beschreibung des
pflegeberuflichen Gegenstands- und Aufgabenbereichs erweitert.
In beiden Berufsfeldern
(GKiKP und GKP[17]) benötigen die
Schüler/innen gemeinsames, allgemeines Überblicks- und Orientierungswissen und
spezifisches Wissen für ihr Berufsfeld. Zugleich benötigen sie wechselseitig
spezifisches Wissen für bestimmte Pflegesituationen, z. B. für die Pflege von
Menschen mit Diabetes mellitus und Dialysepatienten, wenn die Erkrankung im
Kindesalter beginnt bzw. begonnen hat und in das Erwachsenenalter hineingeht
(Abb. 2).

Abb. 2
8. Die
inhaltliche und methodisch-didaktische Gestaltung einer integrativen Ausbildung
zielt darauf ab, bei den Schüler/innen die Grundlagen für Expertentum zu
schaffen.
Ein häufiges Argument für
die generalistische Ausbildung ist, dass die Pflegenden für die erweiterten
Aufgabenfelder besser vorbereitet wären. Dem setzt der Begründungsrahmen der „Integrativen
Pflegeausbildung: Das Stuttgarter Modellã“ (2005) folgende Argumentation entgegen:
„Sieht
man einmal vom Kontext der Pflegeausbildung ab und betrachtet die Nutzung des
Begriffes in anderen Zusammenhängen, dann zeigt sich folgendes Bild: Unter
einer Generalistin wird häufig eine Person verstanden, die für ein breites Spektrum
an Aufgaben zuständig, omnipotent und höchst flexibel einsetzbar ist. Sie ist
aber nicht qualifiziert für fachspezifische Aufgaben und Anforderungen. Meist
hat sie Experten oder Spezialisten an der Hand, die von der Sache, um die es
geht, etwas verstehen und die Generalistin beraten.
Betrachtet
man nun den Werdegang von Menschen, die als Generalistinnen tätig sind, so
zeigt sich, dass sie häufig bereits in einem bestimmten Gebiet Expertise
erworben haben. Das Wissen und Können von Generalistinnen und das Wissen und
Können von Expertinnen ist also nicht von einander zu trennen und aufeinander
bezogen. Diese Tatsache kann u. a. lernpsychologisch begründet werden: Aus lernpsychologischer Perspektive ist mit dem Begriff
‚generalistisch’ die Vorstellung verbunden, dass
Menschen aufgrund ihrer Fähigkeit zum formalem (abstraktem) Denken in der Lage
sind, ihr Wissen und Können flexibel (eben generell) anzuwenden, d.h. von einer
Situation auf eine weitgehend neue Situation zu übertragen. Die Zunahme an Situationen
und Aufgaben, die nicht mehr durch Routinen und die Anwendung von Standards und
Techniken alleine zu bewältigen sind, ist zwar – wie für viele Berufe moderner
Gesellschaften – auch für den Pflegeberuf charakteristisch. Gleichzeitig zeigen
Ergebnisse der Transfer- und Expertenforschung deutlich, dass ein tiefes und
breites Wissen in einem oder mehreren Spezialgebieten eine wichtige
Voraussetzung dafür ist, dass abstraktes Denken gelernt, generelle (also
generalistisch einsetzbare) Denkprozesse, sog. Heuristiken entwickelt und
erworben werden können … . Ein gewisses Expertentum … steht also nicht im
Widerspruch zur Entwicklung, sondern ist Voraussetzung für den gezielten und
bewussten Aufbau generell und situativ anwendbaren Wissens und Könnens, wie es
in der Pflegepraxis in zunehmendem Maße benötigt wird.“[18]
Zur Erreichung des
Ausbildungszieles im gewählten Pflegeberuf ist es zwingend, dass sowohl in der
theoretischen als auch in der praktischen Ausbildung eine Schwerpunktsetzung
erfolgt, die auf das spezifische Berufsbild gerichtet ist und während der gesamten
Ausbildungszeit gilt. Sie muss im 1. Ausbildungsjahr beginnen. Die
Erfahrungen aus verschiedenen Modellversuchen (z. B. Stuttgart, Flensburg[19])
zeigen, dass die berufliche Differenzierung nicht erst in einem zweiten
Ausbildungsabschnitt begonnen werden kann. Dabei sind die
Ausbildungsschwerpunkte aus dem beruflichen Handlungsfeld der Gesundheits- und
Kinderkrankenpflege abzuleiten.
Dem
trägt der Gesetzgeber im Prinzip Rechnung, denn die
in der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung vorgeschriebenen Stundenzahlen für
die beruflichen Differenzierungsphasen sind nicht
als eine stringente quantitative Festlegung des Gesetzgebers zu verstehen.
Vielmehr sind sie eine orientierende
Richtgröße mit zwingend
und mindestens zu realisierenden Ausbildungsanteilen im jeweiligen
Pflegeberuf.
9. Expertise in
der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege kann nur an Lernorten erworben werden,
an denen Kinder und Jugendliche betreut werden.
Das Krankenpflegegesetz
fordert zu Recht neue Handlungsfelder der beruflichen Pflege in die praktische
Ausbildung zu integrieren.
Im Bereich der
Gesundheits- und Kinderkrankenpflege besteht aus unterschiedlichen Gründen ein
Mangel an ambulanten Diensten und Einrichtungen. Diese Tatsache kann auch als
Zeichen der Vernachlässigung der Belange von Kindern und Jugendlichen
betrachtet werden.
Dieser Mangel macht es im
Bereich der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege schwierig, geeignete
praktische Einsatzbereiche zu finden. Die Aufsichtsbehörden interpretieren die
Vorgaben des Gesetzes auch hier recht unterschiedlich.
Außerdem erschwert die o.
g. unbefriedigende Finanzierung der Ausbildung den Trägern Einsätze außerhalb
des Krankenhauses.
Nach den Erkenntnissen der modernen Berufspädagogik
ist es aber für den Erwerb von Kompetenzen und die Entwicklung von Expertise notwendig,
authentische Berufssituationen als Lernsituationen bereitzustellen, in denen
das Denken und Handeln von Experten für einen spezifischen Bereich beobachtet
und Schritt für Schritt in das eigene Denk- und Handlungsrepertoire übernommen
werden können (vgl. Brown 1989; Resnick 1991; Mandl 1992; Benner 1994).
10.
Von integrativer Pflegeausbildung kann nur gesprochen
werden, wenn die Entwicklung von Lehrplänen oder Curricula unter gleichberechtigter
Beteiligung sowohl der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege als auch der
Gesundheits- und Krankenpflege erfolgt.
In den Arbeitsgremien auf
den unterschiedlichen Ebenen, z. B. zur Erstellung von Rahmenrichtlinien und Curricula,
ist die Expertise der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege oft zahlenmäßig
unterrepräsentiert. Z. B. wird Schulleitungen ehemaliger Krankenpflegeschulen,
die jetzt Schulverbünde der Gesundheits- und Krankenpflege mit der Gesundheits-
und Kinderkrankenpflege leiten, diese Expertise automatisch zugesprochen. Für
die Umsetzung der integrativen Pflegeausbildung ist aber eine zahlenmäßig
adäquate Beteilung der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege – auch auf der
Ebene der Schulleitungen - unbedingt erforderlich.
Für die Realisierung der
integrativen Ausbildung in der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege leiten sich
aus den bisherigen Erörterungen folgende Konsequenzen ab:
§
Benner, Patricia: Stufen zur Pflegekompetenz. Verlag Hans Huber; Bern,
Göttingen, Toronto, Seattle 1994
§
Berufsverband für Kinderkrankenschwestern und Kinderkrankenpfleger
(BKK) e.V. (Hrsg.): Bildungskonzept Kinderkrankenpflege. Integrität und Dynamik
des Berufsbildes. Schmidt-Römhild, Lübeck 1994
§
Berufsverband für Kinderkrankenschwestern und Kinderkrankenpfleger
(BKK) e.V. (Hrsg.): Zielsetzungen und Kompetenzsicherung in der
Kinderkrankenpflege. Hannover 1998
§
Berufsverband für Kinderkrankenschwestern und Kinderkrankenpfleger
(BKK) e.V. (Hrsg.): Stellungnahme des Berufsverbandes für
Kinderkrankenschwestern und Kinderkrankenpfleger (BKK) e.V. zur Ausbildungspolitik
für die Pflegeberufe. Hannover 1999
§
Berufsverband für Kinderkrankenschwestern und Kinderkrankenpfleger
e.V.: Prinzip Pflegekultur. Pflegekultur als Verbandskultur. Hannover
o.J.
§
Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland (BeKD) e.V.: Stellungnahme
des Berufsverbandes Kinderkrankenpflege Deutschland (BeKD) e.V. zur
Novellierung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Berufe in der
Krankenpflege (KrPflAPrV). Hannover 2001
§
Bründel, Heidrun; Hurrelmann, Klaus: Einführung in die Kindheitsforschung.
Beltz Grüne Reihe; Weinheim 1996
§
Brown, J. et
al.: Situated Cognition and the Culture of Learning. Educational Researcher 18
(1989) 1: 32-42
§
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ):
Die Familie im Spiegel der amtlichen Statistik. Bonn 2003
§
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ):
Nationaler Aktionsplan. Für ein kindergerechtes Deutschland 2005 – 2010. Berlin
2005
§
Bundesregierung: Lebenslagen in Deutschland. Der 2. Armuts- und
Reichtumsbericht der Bundesregierung. Berlin 2005
§
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA) (Hrsg:):
Gesundheit für Kinder und Jugendliche. Stand Februar 1998. BzgA; Köln 1998
§
Deutscher Bildungsrat für Pflegeberufe: Synopse über Aktivitäten der
zuständigen Ministerien in den Bundesländern zu curricularen Entwicklungen des
Altenpflegegesetzes 2003 und Krankenpflegegesetzes 2004. Berlin 2004
§
Forum Gesundheitsziele Deutschland: Arbeitsgruppe „Gesundheit hat
Zukunft“: Ziele für das Kindes- und Jugendalter: Ernährung, Bewegung, Stressbewältigung bei Kindern und
Jugendlichen. Zwischenergebnisse. Herbst 2002
§
Forum Gesundheitsziele Deutschland: Forum zur Entwicklung und Umsetzung
von Gesundheitszielen in Deutschland. Bericht. Februar 2003
§
Hitzler, R. et al.: Expertenwissen. Die institutionalisierte Kompetenz
zur Konstruktion von Wirklichkeit. Opladen 1994
§
Holoch, Elisabeth: Systematische Förderung der elterlichen Kompetenz.
Pr-Internet 4 (2002) 10: 170-176
§
Kerngruppe Curriculum: Integrative Pflegeausbildung: Das Stuttgarter
Modellã. Auszüge aus dem Pflegeberuflichen und
Pädagogischen Begründungsrahmen. Stuttgart 2003
§
Kerngruppe Curriculum: Integrative Pflegeausbildung: Das Stuttgarter
Modellã. Unveröffentlichtes Arbeitspapier zum
Pflegeberuflichen und Pädagogischen Begründungsrahmen. Stuttgart 2005
§
Mandl, H. et al.: Das Problem des Lerntransfers
in der betrieblichen Weiterbildung. Unterrichtswissenschaft 20 (1992) 2:
126–143
§
Orem, Dorothea E.: Strukturkonzepte der Pflegepraxis. Ullstein Mosby;
Berlin, Wiesbaden 1997
§
Resnick, L.B. et al (Eds.):
Perspectives on Socially Shared Cognition. American Psychology Association,
Washington 1991
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Robert-Koch-Institut (RKI) (Hrsg.): Schwerpunktbericht der
Gesundheitsberichterstattung des Bundes: Gesundheit von Kindern und
Jugendlichen. Berlin 2004a
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Robert-Koch-Institut (RKI) (Hrsg.): Schwerpunktbericht der
Gesundheitsberichterstattung des Bundes: Pflege. Berlin 2004b
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World Medical Association:
Declaration of
[1] NRW: „Das Land Nordrhein-Westfalen senkt drastisch die Ausbildungsplätze in der Pflege. Bis 2006 sollen in der Krankenpflege 9,8 %, in der Kinderkrankenpflege 40 % und in der Krankenpflegehilfe 75 % der Ausbildungsplätze abgebaut werden. Begründet wird dies mit einer geringeren Auslastung der Schulen und der strengen Bedarfsorientierung im neuen Finanzierungsrecht.“ (Pflegeunterricht konkret - Newsletter Ausgabe 8 - 6.10.2004)
[2] Baden-Württemberg erwartet einen Ausbildungsplatzabbau von ca. 670 Plätzen im Zeitraum 2003-2005 (http://www.lag-bawue.de/aktuell/ausbildungsplatzschwund.htm am 29.11.2004)
[3] Nach persönlichen Mitteilungen sind in Mecklenburg-Vorpommern von vormals acht Ausbildungsstandorten gegenwärtig noch vier verblieben, ein entsprechender Ausbildungsplatzabbau hat stattgefunden. Ähnliche Tendenzen werden auch aus anderen Bundesländern berichtet.
[4] Lehrpersonal mit entsprechender Expertise, Lehr- und Lernmaterial, Praxiseinsätze …
[5] “Ärzte und andere Personen, die mit der gesundheitlichen und medizinischen Betreuung von Kindern befasst sind, müssen über eine spezielle Ausbildung und besondere Fähigkeiten verfügen, die sie benötigen um angemessen auf die medizinischen, physischen, emotionalen und entwicklungspsychologischen Bedürfnisse der Kinder und ihrer Familien zu reagieren” (Übersetzung d. Verf.)
[6] vgl. z. B. Untersuchung des
Robert-Koch-Institutes (RKI) zur Gesundheit von
Kindern und Jugendlichen 2004; www.gesundheitsziele.de
[7] Laut RKI (2004a, S.16ff.) beträgt der Anteil der Kinder im Alter von 0-18 Jahren knapp 19 % der Bevölkerung, in der Gruppe der in Deutschland lebenden ausländischen Mitbürger liegt der Anteil bei 22 %.
[8] Die Fallzahlen im Bereich der Pädiatrie und der Kinder- und Jugendpsychiatrie sind in den letzten Jahren stetig gestiegen, während die Zahl der Betten und Pflegetage durch drastische Senkung der Verweildauer (ca. 30 %) gesunken ist. (vgl. RKI 2004a, S.154f.) Der dadurch angestiegene Bedarf kinderspezifischer ambulanter Versorgung ist noch nicht flächendeckend erfüllt.
[9] An dieser Stelle wird auf die Veröffentlichung des Robert Koch-Institutes „Armut bei Kindern und Jugendlichen und die Auswirkungen auf die Gesundheit“ aus dem Jahr 2001 verwiesen.
[10] „Es handelt sich bei den chronischen Erkrankungen vor allem um Allergien, Asthma bronchiale, Neurodermitis, angeborene Herzfehler; Epilepsie, Diabetes und Krebs, die über viele Jahre lang in mehr oder weniger bedrohlicher Weise das Handeln und Empfinden eines Kindes beeinflussen.“ (Bründel/Hurrelmann 1996, S.264)
[11] „Aufgrund des medizinisch-wissenschaftlichen Fortschritts hat sich die Lebenserwartung von Kindern mit vormals tödlich verlaufenden Krankheiten (z. B. mit angeborenem Herzfehler) deutlich erhöht. Diese Kinder können heute bis weit in das Erwachsenenalter hinein leben, zum Teil jedoch mit lebenslangen körperlichen Beeinträchtigungen.“ (RKI 2004a, S.117)
[12] Zum Beispiel erläutert das RKI (2004a, S.76f.), dass nach Studien der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA 2002) das Wissen von Eltern über Empfängnis und Verhütung, das sie an ihre Kinder weitergeben, häufig mangelhaft oder falsch ist.
[13] „Dependenzpflege“ ist nach Orem (1997, S.500) „die Ausübung von Aktivitäten, die verantwortliche, heranreifende und reife Personen zu Gunsten von sozial abhängigen Personen für eine bestimmte Zeit auf kontinuierlicher Basis initiieren und durchführen, um deren Leben zu erhalten sowie Gesundheit und Wohlbefinden zu fördern.“
Als „Dependenzpflegekompetenz“ bezeichnet Orem (ebd.) „die entwickelten und sich entfaltenden Fähigkeiten von Personen, den situativen Selbstpflegebedarf von Personen zu verstehen und zu erfüllen, die sozial von ihnen abhängig sind, oder die Entwicklung und Ausübung der Selbstpflegekompetenz dieser Personen zu regulieren.“
[14] Mit „präventiver Dependenzpflegekompetenz“ ist die Kompetenz der Eltern bzw. Bezugspersonen gemeint, die auf Prävention von Entwicklungsstörungen, Krankheiten und Behinderungen bei ihren Kindern abzielt.
[15] vgl. RKI 2004a, S.98
[16] vgl. These 1
[17] GKiKP = Gesundheits- und Kinderkrankenpflege
GKP = Gesundheits- und Krankenpflege
[18] vgl. hierzu Hitzler 1994
[19] Informationen zu
Modellversuchen sind über www.t-i-p.uni-bremen.de zu erhalten.
[20] vgl. BeKD e.V. 2001
[21] vgl. BeKD e.V. 2001