Am 19.03.2012 wurde das Eckpunktepapier in Berlin mit Vertreter/innen der Fachöffentlichkeit erörtert und zur Stellungnahme aufgefordert.
Der BeKD e.V. fordert auch zukünftig die Vertiefung / Schwerpunktsetzung in der pflegerischen Erstausbildung. weiter....
Der BeKD e.V. begrüßt, dass mit dem Kabinettsentwurf zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung eine Weiterentwicklung der Pflegeversicherung und damit auch eine Verbesserung der Situation von pflegebedürftigen Menschen und ihren Angehörigen angestrebt wird. weiter...
Sechs Experten hatte die Kinderkommission des Deutschen Bundestages Anfang Februar 2011 eingeladen, darunter Frauke Leupold. Die BeKD-Vorsitzende stellte die Standpunkte des Berufsverbandes zum Thema "Gesundes Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen" vor, erläuterte Wünsche und Forderungen an die Abgeordneten, u. a. die Aufnahme der Familien- Gesundheits- und Kinderkrankenpflegenden in das Bundeskinderschutzgesetz und die entsprechenden Forderungen. weiter...
Der Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland e.V. unterstreicht seit der Novellierung des Krankenpflegegesetzes von 2004 immer wieder seinen Standpunkt, dass eine generalistische Ausbildung in der Pflege nur im Einklang mit der Schwerpunktbildung in der Grundausbildung, die hohen beruflichen Qualitätsanforderungen für angehende Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/innen gewährleisten können. Diese Haltung wird von der Gesellschaft für Kinderkrankenhäuser und Kinderabteilungen in Deutschland (GKinD) unterstützt. Beide Verbände erläutern gemeinsam ihre Position.
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Die RTL-Sendung „Erwachsen auf Probe“ ist ein Schlag ins Gesicht all derjenigen, die sich seit Jahren für das Wohl von Kindern einsetzen. Der Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland e.V. (BeKD) fordert die Verantwortlichen von RTL auf, die Sendung abzusetzen.
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Grundlage der Evaluation sind Erfahrungen der Lehrkräfte und SchülerInnen zwischen 2004 und 2007 in der Anwendung des novellierten Gesetzes, sowie die Ergebnisse eines Arbeitstreffens mit VertreterInnen der Schulen aus den verschiedenen Bundesländern. Die Bilanz der Fakten zeigt eindeutig auf, dass von einer Gleichbehandlung der beiden bundeseinheitlich geregelten Pflegeberufe mit den jeweiligen staatlich geschützten Berufsbezeichnungen keine Rede sein kann.
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Neben der Gemeinsamkeit, dass sterbende Kinder und Erwachsene einer umfassenden Versorgung durch ein multidisziplinäres Team bedürfen, gibt es zahlreiche Unterschiede in der Palliativversorgung von Kindern und Erwachsenen, und zwar sowohl epidemiologische, medizinische, psychosoziale als auch spirituelle. Diese Unterschiede werden in der gemeinsamen Stellungnahme von BeKD e.V. und AKIPP erläutert.
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