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Wir über uns
Definition des Fachgebietes
Im Kindes- und Jugendalter stellt die psychische, soziale und körperliche Entwicklung einen entscheidenden Faktor dar: Sie selbst kann Anlass für Pflegebedürftigkeit sein. Sie kann dabei einschneidende Folgen für die Entwicklungsprozesse haben. Kindsein braucht deswegen unsere Pflege, vom Früh- und Neugeborenen bis zum Jugendlichen. Der Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland e.V. (BeKD) vertritt die berufspolitischen Interessen speziell der Pflegenden in der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege national, regional und lokal. Er setzt sich für eine Gesundheits- und Kinderkrankenpflege ein, die durch differenzierte Kompetenz, verantwortliches Handeln und Fürsorge der Betroffenen, ihrer Eltern und Angehörigen geprägt ist.
Gesundheits- und Kinderkrankenpflege versteht sich als ein selbstständiges, selbst definiertes und in sich breit gefächertes Pflegeberufsfeld mit eigenem Kompetenz-, Qualitäts- und Dienstleistungsprofil. Charakteristisch für die kinderkrankenpflegerische Praxis ist die Komplexität der pflegerischen Beziehung: Unterstützung der Kompetenz zur Selbstpflege, Anleitung und Beratung von Betroffenen und Angehörigen. Die umfassende Verantwortung der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege umfasst alle örtlichen und sozialen Situationen, in denen Kinder Unterstützung benötigen.
Verbandsziele
Verantwortliches Handeln für Kinder und Jugendliche in den verschiedenen Berufsfeldern und Organisationsformen der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege, im Gesundheitswesen und in sozial- und bildungspolitischen Belangen setzt eine kontinuierliche und professionelle Aus-, Fort- und Weiterbildung der berufstätigen Menschen in der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege voraus. Dafür stehen die Gremienarbeit und die Aufgabenfelder im Verbandsmanagement des BeKD.
Der Beitritt zum BeKD ist mehr als nur ein formaler Schritt in einen Berufsverband: Er ist der Eintritt in eine Solidargemeinschaft, der Zugang zur Erfahrung anderer Pflegefachkräfte mit Kindern und Jugendlichen aller Altersstufen. Zudem eröffnet der BeKD seinen Mitgliedern Möglichkeiten der Mitentscheidung über oft weit reichende berufspolitische Ziele des Verbandes und gewährt ihnen zudem die individuelle Begleitung in Fragen, die eine berufliche Tätigkeit und die persönliche berufliche Weiterentwicklung betreffen.
Der BeKD bietet Verbandskultur als Pflege- und als Servicekultur. Er engagiert sich für die Kinderkrankenschwestern und Kinderkrankenpfleger, sowie der Gesundheits- und KinderkrankenpflegerInnen, damit sie weiterhin professionell und effektiv für Kinder und Jugendliche in vielen gesellschaftlichen Aufgabenfeldern sorgen können.
Berufspolitische Aufgabenfelder
Gesundheits- und Kinderkrankenpflege versteht sich als ein selbstständiges, selbst definiertes und in sich breit gefächertes Pflegeberufsfeld mit eigenem Kompetenz-, Qualitäts- und Dienstleistungsprofil. Charakteristisch für die kinderkrankenpflegerische Praxis ist die Komplexität der pflegerischen Beziehung: Unterstützung der Selbstpflegekompetenz, Anleitung und Beratung von Betroffenen und Angehörigen. Verantwortliches Handeln für Kinder und Jugendliche in den verschiedenen Berufsfeldern und Organisationsformen der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege, im Gesundheitswesen und in sozial- und bildungspolitischen Belangen setzt die aktive und kontinuierliche Übernahme der Verantwortung für eine professionelle Aus-, Fort- und Weiterbildung der berufstätigen Menschen in der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege voraus. Dafür stehen die Gremienarbeit und Aufgabenfelder im Verbandsmanagement des BeKD, dafür setzten sich die regionalen Arbeitskreise und die Delegierten des Berufsverbandes der Kinderkrankenpflege Deutschland ein.
Zahlen / Daten / Fakten
2001 wurden etwa 1,05 Millionen Kinder pro Jahr stationär behandelt. Für sie standen in Deutschland ca. 380 Kinderkliniken und Kinderfachabteilungen, 49 Kliniken und Abteilungen für Kinderchirurgie bereit.
Die ambulante Gesundheits- und Kinderkrankenpflege wird in rund 100 eigenständigen Einrichtungen von mehr als 700 Beschäftigten geleistet.
Historisches des Berufes und Berufsverbandes
| 1829 |
Erste Kinderabteilung in Deutschland wird an der Charité Berlin eröffnet. |
| 1894 |
Die Kinderheilkunde wird ein eigenständiges medizinisches Lehrfach an der Humboldt-Universität Berlin. Der erste Lehrstuhlinhaber ist Otto Heubner. |
| 1898 |
Schlossman eröffnet in Dresden ein Säuglingsheim und bildet Säuglingspflegerinnen aus. |
| 1917 |
Ein Ministerialerlass in Preußen sieht die staatliche Prüfung von Säuglingspflegerinnen vor. |
| 1918 |
In Jena absolvieren die ersten vier Säuglings- und Kleinkinderpflegerinnen ihre Ausbildung und legen eine Prüfung ab. Die Ausbildung dauert 1 Jahr. |
| 1923 |
Die staatliche Anerkennung der Ausbildung wird in den meisten Ländern des Deutschen Reiches durchgesetzt. Sie dauert 2 Jahre. Das erste Jahr qualifiziert zur Säuglings- und Kleinkinderpflegerin, das zweite Jahr zur Säuglings- und Kleinkinderkrankenpflegerin. |
| 1927 |
Gründung des Reichsverbandes der Säuglings- und Kleinkinderschwestern durch Antonie Zerwer. |
| 1930 |
Beschluss über die reichseinheitliche Ausbildung und staatliche Prüfung von Pflegerinnen und Schwestern für die Säuglings- und Kleinkinderpflege. Dadurch Trennung der Ausbildungen zur Pflege des gesunden und des kranken Kindes. |
| 1957 |
Das 1. Krankenpflegegesetz der BRD tritt in Kraft. Demnach dauert die Ausbildung 3 Jahre und beinhaltet 400 Stunden Theorie. Die Bezeichnung „Säuglings- und Kleinkinderkrankenschwester“ wird durch „ Kinderkrankenschwester“ ersetzt und staatlich geschützt. |
| 1965 |
Das 2. Krankenpflegegesetz der BRD tritt in Kraft. Demnach beträgt die Ausbildungsdauer 1200 Stunden Theorie verteilt auf 3 Jahre. |
| 1980 |
Am 25. Februar erfolgt die Wahl zum Vorstand des Arbeitskreises der Kinderkrankenschwestern ( AKK).Vorsitz: Christa Dietrich, Hannover; stellv. Vorsitz: Edda Behr, Hamburg; Schatzmeisterin: Frau Severin, Hannover; Schriftführerin: Sigrid Keichel, St. Augustin; Beirat: Emmi Fischer, Gifhorn, Karin Heuwen, Oldenburg, und Marianne Kettermann, Celle. |
| 1982 |
Eintragung des AKK in das Vereinsregister. Vorsitz: Christa Dietrich; stellv. Vorsitz: Eleonore Seinsche |
| 1991 |
Aus dem AKK entsteht der Berufsverband für Kinderkrankenschwestern und Kinderkrankenpfleger e.V. (BKK) mit rund 1000 Mitgliedern. Vorsitz: Elisabeth Oltrogge; stellv. Vorsitz: Andreas Kray. Ausbau der berufspolitischen Kontakte auf allen Ebenen der Gesundheitspolitik sowie der Pädiatrie. |
| 1994 |
Aufbau und Fortentwicklung der „Regionalen Arbeitskreise“ des BKK. Gründung eines Referates für Öffentlichkeitsarbeit. Mit der Publikation „Bildungskonzept Kinderkrankenpflege“ leistet der BKK einen wichtigen Beitrag zur berufspolitischen Diskussion um die Neuordnung der Ausbildung in Pflegeberufen. Er setzt sich für den Erhalt der eigenständigen Grundausbildung der Kinderkrankenpflege im Rahmen eines integrativen Ausbildungskonzeptes ein.
Bei den Vorstandswahlen werden Andreas Kray als Vorsitzender und Elfriede Zoller als stellv. Vorsitzende des BeKD e.V. gewählt. |
| 1997 |
Der BKK wird zum „Sprachrohr“ aller Kinderkrankenschwestern und -pfleger in Deutschland. Die Berufspolitik des BKK wird bundesweit anerkannt. Die Sektionen „Ambulante Kinderkrankenpflege“ und „Neugeborenes und Familie“ werden ausgebaut. |
| 1998 |
Der BKK ist Gründungsmitglied des Deutschen Pflegerates (DPR), der Bundesarbeitsgemeinschaft der Pflegeorganisationen. Der Berufsverband veröffentlicht die "Zielsetzungen und Kompetenzsicherung in der Kinderkrankenpflege". |
| 2000 |
Der BKK wird in den Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland e.V. (BeKD) umbenannt. Die Zahl der Mitglieder steigt auf rund 2800. Um die länderspezifische Berufspolitik zu gestalten, werden Länderdelegierte benannt.
Der BeKD übernimmt die Vizepräsidentschaft im Deutschen Pflegerat, vertreten durch den Vorsitzenden. Andreas Kray und der stellv. Vorsitzenden Elfriede Zoller. |
| 2002 |
Bei den Vorstandswahlen werden Andreas Kray im Amt des 1.Vorsitzenden und Elfriede Zoller als stellv. Vorsitzende bestätigt. Schatzmeisterin: Christa Wollstädter; Schriftführerin: Ulrika Gehrke; Beisitzerinnen: Edith Heyde, Birgit Pätzmann-Sietas, Hilde Huber, Celia Fischer und Gertrud Wild. |
| 2003 |
4. Krankenpflegegesetz in Deutschland verabschiedet.
Das Gesetz regelt eine integrative Grundausbildung und Erhaltung der eigenständigen Schwerpunkte in der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege und Gesundheits- und Krankenpflege:
Die eigenständige Berufsbezeichnung ist weiterhin gesetzlich geschützt. Sie lautet seit der Einführung des Gesetzes im Jahr 2004:
Gesundheits- und Kinderkrankenpflege bzw. Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin. |
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